BVfK-Wochenendticker 10. September 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Über die Verbandsdemokratie:  Vom Gesetz vorgeschrieben -  in der Satzung festgelgt - in der Praxis gelebt.

 

Neu im Wochenendticker:  BVfK-Kollegenpräsentation

 

Automobilhandel von der Forst:Kooperationspartner für EU-Neufahrzeuge gesucht!

 

Wettbewerbsrecht - Auch Abmahnen will gelernt sein.

 

BVfK-Mitgliederversammlung 2016 - Terminabstimmung.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

normalerweise sorgt ja mobile.de und nicht Autoscout24 für überkochende Gemüter. Dabei  trifft der Zorn normalerweise nicht den BVfK, denn der ist seit Gründung bekannt dafür, dass er die Position der Händler gegenüber den Börsen konsequent vertritt und dabei auch nicht einmal vor gerichtlichen Auseinandersetzungen zurückschreckt. Insofern erstaunte uns eine Nachfrage aus aktuellem Anlass, in der es u.a. hieß:

„…Ebenfalls stellt sich hier die Frage für wen der Bundesverband Freier KFZ-Händler primär handelt. Sie sind also primär die Stimme und Vertretung der freien Händler oder stehen die Kooperationspartner im Vordergrund? Die Abhängigkeit von den Online Autobörsen ist ja kein neues Thema und es wird kaum einem Autohändler möglich sein momentan auf eine der Börsen zu verzichten und daher werden auch unbegründete Preisanpassungen hingenommen, was aber nicht im Händler und auch nicht in Ihrem Sinn sein kann. Daher sollten solche Preisanpassungen Ihrerseits  nicht einfach hingenommen werden…“

Diese Äußerungen dürften u.a. auf einem falschen Grundverständnis über unseren gemeinsamen BVfK bestehen. Ein Verband und insbesondere der unsere, ist nichts anderes, als die Gemeinschaft aller Mitglieder, wozu jedes einzelne Unternehmens und seine Inhaber zählen. Man fragt sich daher, wie es sein kann, dass man zu einer Wahrnehmung gelangt, bei der das Wohlergehen des BVfK von dem der Mitglieder abgekoppelt wird?

Gut – Jammern hilft nicht, da muss man nach den Ursachen forschen.

Gibt es da berechtigten Grund zum Unmut, den wir nicht kennen? Gibt es da außer Herrn Matthes noch jemanden, der den BVfK für undemokratisch hält? Dann gerne raus aus dem Gebüsch! Der Diskussion stellen wir uns gerne. Unter anderem auch in der nun zum Jahresende anstehenden Mitgliederversammlung, dem gesetzlich vorgeschriebenen höchsten Organ eines eingetragenen Vereins, einer vom Grundsatz her demokratischen Organisation.

Und wie funktionieren Vereinsdemokratie und Mitspracherecht überhaupt? Wie erfahren wir, was die Mitglieder wünschen und ob sie der Meinung sind, dass wir es richtig machen?

Da gibt es zunächst ein ganz einfaches und gleichzeitig eindeutiges Indiz: Die Entwicklung der Mitgliederzahl. Seit 16 Jahren steigt sie kontinuierlich und hat uns inzwischen zum mit Abstand größten vergleichbaren, aus freiwilligen Mitgliedschaften bestehenden Verband in Deutschland und sogar in Europa gemacht.

Da muss man schon einiges richtig gemacht haben, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass die Nummer zwei in Deutschland lediglich etwa auf 10 % der Mitgliederstärke des BVfK verweisen kann hinzu kommt, dass regelmäßig 20-30 % der BfI-Mitglieder – bisweilen sogar aus dem Vorstand - auch Mitglied im BVfK sind.

Genug des Selbst-Schulterklopfens, denn es geht hier ja schließlich um die ernste Frage, wie wir es besser machen können?

Bereits heute versuchen wir mit hoher Intensität die Stimme jedes einzelnen Mitglieds wahrzunehmen und seinen Pulsschlag zu fühlen. Dazu gibt es neben den so genannten regelmäßigen Zufriedenheitstelefonaten eine Vielzahl von Umfragen, die wir dank technischer Verbesserungen inzwischen auch online durchführen können. Dabei werden auch regelmäßig aktuelle Themen aufgegriffen, vom VW-Skandal, über Bargeldobergrenze bis hin zur Frage, ob denn ein wegen regelmäßiger Wettbewerbsverstöße auffällig gewordener Händler noch Mitglied im BVfK sein kann.

Besoners intensiv leben wir übrigens die BVfK-Demokratie seit einem Jahr im Projekt "BVfK-digital" - dem Versuch der immer wieder geforderten Unabhängigkeitserklärung freier Kfz-Händler von den etablierten Internetbörsen. Wir werden auch hierzu in Kürze über Aktuelles berichten.

Wir sind überzeugt, dass wir damit die Stimme unsere Mitglieder, die wir darüber hinaus noch durch die konkrete Unterstützung unserer Mitglieder bei über 800 juristischen Einzelfällen pro Jahr intensiv wahrnehmen, authentisch und zeitnah erfassen und auch in der Verbandsarbeit berücksichtigen.

Leider kann man dabei nicht jeder Anregung und jedem Wunsch folgen. 800-900 Unternehmerstimmen sind auch immer durch die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen geprägt.

Dann gilt es die Balance zwischen tatkräftiger Zielverfolgung und ausgewogenen Interessenausgleich ohne zur Beliebigkeit führende faule Kompromisse zu finden. Es gab bisher in 16 Jahren im Grunde genommen erst ein hier bekannt gewordenes Mitglied, welches damit nicht einverstanden war und bis heute nicht akzeptieren will, dass sich der BVfK nicht so verbiegen lässt, dass er sein Geschäftsmodell kritiklos begleitet.

Es folgt das bisher Ungewöhnliche:  Der selbst ernannte Robin Hood der angeblich so geknechteten und ausgebeuteten BVfK-Mitglieder kämpft zwar über Jahre um den Fortbestand seiner Mitgliedschaft im  BVfK, dem Verband, den er einerseits regelmäßig als wertvoll und wichtig beschreibt um ihn dann andererseits als undemokratisch zu beschimpfen und den Vorstand der Vetternwirtschaft zu bezichtigen. Ohne nun an dieser Stelle das zu wiederholen, was wir bereits in aller Gründlichkeit erklärt und transparent gemacht haben:

Eigentlich kann niemand auf die Idee kommen, die BVfK-Führung verschleudere das Vereinsvermögen auf Kreuzfahrten mit 4 Großyachten, wenn er unter Anwendung der vier Grundrechenarten mit Erstaunen feststellen müsste, dass die Summe der Mitgliedsbeiträge kaum ausreichen dürfte, damit eine 250 qm-große Geschäftsstelle zu betreiben, dort ein 15-köpfiges Team angemessen zu entlohnen -  insbesondere wenn dabei die Hälfte der Beiträge bereits auf die angeblich üppige Vergütung des Vorstands entfallen.

Es wird zu alldem noch viel zu sagen sein und zu erklären geben. Auch zum Thema Autoscout 24 und den Grundsätzen eines Unternehmerverbandes im Umgang mit gewerblichen Kooperationen. Doch bitte ich hier noch um ein wenig Geduld, denn heute, wie auch gestern und morgen geht es auch einmal wieder um Hyundai und ich darf Ihnen versichern, dass sich diese Affäre zu einem Skandal entwickeln dürfte, bei dem wir einen der größten Angriffe auf den freien Autohandel in Deutschland und Europa abzuwehren versuchen und im übrigen auch optimistisch sind, dass uns dies gelingt.

In diesen Sinne wie gewohnt:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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Kümmert sich auch um Mitglieder-Networking: Wilfried Vasen (Bild links)

 

Neu im Wochenendticker:  BVfK-Kollegenpräsentation

Ein großartiges Team und engagierten Gremienvertreter sind nur die halbe Miete. Der BVfK schöpft auch viel Kraft aus einem immer größer werdenden europaweiten Netzwerk, bei dem vertrauensvolle Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwecks Erreichung gemeinsamer Ziele die Grundlage bilden.

All dies gilt auch für das Bemühen, die Kontakte der Mitglieder untereinander zu fördern, um so regelmäßige gewinnbringende und unkomplizierte Geschäftskontakte zu ermöglichen. Hierzu dienen der BVfK-Kollegenverteiler und die regelmäßig erscheinenden Händlerporträts in unserer MOTION.

Das nehmen die BVfK-Mitglieder gerne wahr und wünschen sich gleichzeitig noch mehr Möglichkeiten der Präsentation im Kollegenkreis.

Das greifen wir natürlich gerne auf möchten in dem Zusammenhang heute unserem auf Neuwagenbestellungen spezialisiertes Mitglied Alexander von der Forst die Gelegenheit geben, sich nachfolgend vorzustellen.

Interessenten für die Kollegenpräsentation bitte melden! w.vasen@bvfk.de

Infos zum BVfK-Kollegenverteiler:

https://www.bvfk.de/wp-content/uploads/2016/08/Regeln_Kollegenverteiler.pdf

Hier geht´s direkt zum Anmeldeformular für den Kollegenverteiler:

https://www.bvfk.de/mein-bvfk/an-abmeldung-bvfk-kollegenverteiler/

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Automobilhandel von der Forst:

Kooperationspartner für EU-Neufahrzeuge gesucht!

Automobilhandel von der Forst beschäftigt sich ausschließlich mit dem EU-Neuwagenhandel und vermarktet jährlich rund 2.000 Fahrzeuge.

Unser Ziel ist es, europaweit die unterschiedlichen Nettoverkaufspreise ständig zu überprüfen, um am Markt die bestmöglichsten Preise anbieten zu können.

Schwerpunkt sind die Marken VW, Skoda, Seat, Dacia, Ford, Opel, Kia und Suzuki.

Jedes Fahrzeug wird dabei nach Kundenwunsch bestellt und gebaut.

Automobilhandel von der Forst stellt seinen Kooperationspartner einen EU-Neuwagenkonfigurator (die individuelle Handelsmarge kann dabei vom selbst hinterlegt werden!)

zur Verfügung der in dessen Homepage eingebunden wird. Ausstattungsänderungen werden dabei von Fa. von der Forst ständig geprüft und automatisch gepflegt und upgedatet.

Weiterhin stellt Fa. von der Forst dem Partner ein Warenwirtschaftssystem zur Verfügung (hier ist dann auch der eigene Konfigurator eingebaut, so dass man selbst Anfragen/Angebote erfassen kann;

gespeicherte Kundendaten/Anfragen/Aufträge  können verwaltet und bearbeitet werden; zu jedem Kundenauftrag kann der Partner verschiedene Ausdrucke erstellen wie z.B. Angebot, Anschreiben, Bestellung,

Vollmacht/Verpflichtungserklärung, Auftragsbestätigung und Rechnung; Aufträge können direkt über das System auch bestellt werden)

Da wir mit äußerst knapper Marge unsere Preise kalkulieren, können wir garantieren dass der Kooperationspartner konkurrenzfähige Preise hat !!!

Der Konfigurator ist ein „aktiver“ Verkäufer (Einbindung Homepage!) und entlastet den Verkäufer in der Angebotserstellung.

Das Warenwirtschaftssystem ist systematisch und einfach aufgebaut und ist eine große Entlastung im Verkaufsprozess.

Wir freuen uns über Ihr Interesse

Alexander von der Forst

Email:  v.d.forst@neuwagenkauf.com

Mobil: 0178-7602959

http://www.neuwagenkauf.com/

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik (bis 31.08.2016) und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Wettbewerbsrecht - Auch Abmahnen will gelernt sein.

Das LG Freiburg hat mit seinem Urteil vom 30.09.2016 klar gestellt, das eine „weitere Abmahnung“ nicht zwangsläufig eine Vertragsstrafe auslöst.

In dem zugrunde liegenden Fall hat  ein KfZ-Händler eine Abmahnung erhalten und sich dazu verpflichtet, es zu unterlassen, im Internet für neue Fahrzeuge ohne die Angaben nach § 1 Abs. 1 und 2 Pkw-EnVKV zu werben. Wegen angeblich erneuter Verstöße wurde der Händler abgemahnt und gleichzeitig eine Vertragsstrafe gegen ihn verhängt.

Gegen diese Vertragsstrafe  hat sich der Händler zur Wehr gesetzt. Nach seiner Auffassung war der Anspruch auf eine Vertragsstrafe nicht gerechtfertigt, da die von ihm abgegebene Unterlassungserklärung die beanstandete Werbung nicht erfasse. Die Werbung sei nicht ohne die erforderlichen Angaben gemacht worden. Vielmehr seien diese über einen Link abrufbar gewesen. Das LG Freiburg war derselben Auffassung und hat daher den Anspruch des Antragsstellers auf eine  Vertragsstrafe zurückgewiesen.

LG Freiburg, Urteil v. 30.09.2015, Az. 12 O 135/14

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Dieser Fall zeigt, dass bei Abgabe einer Unterlassungserklärung besondere Sorgfalt geboten ist. Denn in der Regel sind die vom Abmahner beigefügten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst. Wichtig ist daher die Unterlassungserklärung möglichst eng auf den konkret abgemahnten Fall zu formulieren. Da dies dem juristischen Laien schwer fällt, unterstützt Sie die Rechtsabteilung des BVfK bei dieser Problematik gerne.

MG

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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Bild links: BVfK-Mitgliederversammlung 14.11.2015 in Starnberg

BVfK-Mitgliederversammlung 2016 - Terminabstimmung

Bekanntermaßen soll noch in diesem Jahr eine BVfK-Mitgliederversammlung stattfinden. Damit möglichst viele von Ihnen teilnehmen können, möchten wir um Ihre Unterstützung bei der Findung eines Termins bitten.

Dabei haben wir versucht, es Ihnen wieder möglichst einfach zu machen und ein entsprechendes Umfragetool eingerichtet. Hier können Sie am besten gleich mehrere Wunschtermine ankreuzen.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit auch dann, wenn Sie Ihr Anliegen bereits Rechtsanwalt Sandner mitgeteilt haben.

Wir würden uns freuen, Sie wären in diesem Jahr dabei, wenn es wieder um viele spannende und interessante Themen geht.

Hier geht's zur Terminabstimmung:

https://www.bvfk.de/terminabstimmung-zur-bvfk-mitgliederversammlung-2016/

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